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Inhalt: Elektrorevison > Was bedeutet BGV A3 ?

 

 

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.

Die BG-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.

Die BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelt unter anderem die Prüfung von in Betrieben, Verwaltungen oder auch Schulen (GUV) verwendeten Elektrogeräten.

 

Auszüge aus der Unfallverhütungsvorschrift Nr. 4 der Berufsgenossenschaften (VBG 4)

§5 Abs. 1   
 
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Steckverbindern sowie Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihrer Steckvorrichtung sind, soweit sie benutzt werden, mindestens alle 6 Monate / Werkstattbereich 3 Monate (Richtwert) durch eine Elektrofachkraft oder bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

 

 


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